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Die Nachlassplanung bezieht sich auf den Prozess der Regelung und Organisation des Vermögens und Eigentums einer Person für den Fall ihres Todes oder ihrer Handlungsunfähigkeit. Dieser Plan umfasst verschiedene rechtliche, finanzielle und persönliche Aspekte, um sicherzustellen, dass der Nachlass gemäss den Wünschen der Person verwaltet und verteilt wird. Dabei ist es wichtig, den Nachlass zu planen, um zukünftige Unsicherheiten zu vermeiden.
Die Nachlassplanung ist wichtig, da sie hilft, potenzielle Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, die Steuerlast zu minimieren und den Übergang des Vermögens reibungslos zu gestalten. Ohne eine klare Nachlassregelung können Erbschaftsangelegenheiten kompliziert und zeitaufwendig werden, was oft zu emotionalem und finanziellem Stress für die Hinterbliebenen führt. Ein Willensvollstrecker kann dabei unterstützen, den Nachlass gemäss den festgelegten Wünschen zu verwalten und das Nachlassverfahren zu begleiten.
Indem man den Nachlass zu Lebenszeiten regelt, schafft man Klarheit und sorgt dafür, dass alle relevanten Dokumente und Verfügungen vorhanden sind, um den Erbgang zu erleichtern. Eine sorgfältige Nachlassplanung und die Ernennung eines Willensvollstreckers sind daher entscheidend, um sicherzustellen, dass das Vermögen im Einklang mit den eigenen Wünschen und gesetzlichen Vorgaben verteilt wird.
Der erste Schritt in der Nachlassregelung beginnt bereits zu Lebzeiten der Person. Es ist wichtig, den Nachlass zu planen, indem man ein Testament oder einen Erbvertrag erstellt. Dies hilft, die Verteilung des Vermögens nach dem Tod klar und eindeutig zu regeln.
2. Eröffnung des Erbganges:
Mit dem Tod einer Person beginnt der Erbgang von Gesetzes wegen. Die Verfügungen von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) müssen bei der zuständigen Behörde am letzten Wohnsitz des Erblassers eingereicht werden. Wenn keine Verfügung von Todes wegen vorhanden ist, wird der Nachlass gemäss gesetzlicher Erbfolge geregelt.
3. Ermittlung des Nachlasses:
Je nach dem ermittelt die zuständige Behörde den Umfang des Nachlasses, indem es eine Bestandsaufnahme des Vermögens und der Schulden (Steuerinventar, Erbschaftsinventar oder öffentliches Inventar) der verstorbenen Person durchführt. Dies umfasst Bankkonten, Immobilien, Wertpapiere und andere Vermögenswerte. In manchen Fällen macht dies der Willensvollstrecker oder die Erben selbst.
4. Benennung eines Willensvollstreckers:
Das Gericht ernennt einen Willensvollstrecker, der für die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses verantwortlich ist. Dies kann ein vom Verstorbenen benannter Willensvollstrecker oder ein gerichtlich bestellter Verwalter sein.
5. Begleichung von Schulden und Verpflichtungen:
Der Willensvollstreckers ist dafür verantwortlich, alle ausstehenden Schulden und Verpflichtungen des Verstorbenen zu begleichen. Dies umfasst die Bezahlung von Rechnungen, Steuern und anderen finanziellen Verpflichtungen.
6. Verteilung des Nachlasses:
Nach der Begleichung aller Schulden wird der verbleibende Nachlass gemäss den Anweisungen im Testament oder den gesetzlichen Vorgaben verteilt. Der Willensvollstrecker stellt sicher, dass alle Erben ihren rechtmässigen Anteil erhalten.
7. Abschluss des Erbganges:
Sobald der Nachlass vollständig verteilt und alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten geklärt sind, wird der Erbgang abgeschlossen. Der Willensvollstrecker legt dem Gericht einen Abschlussbericht vor, und das Gericht schliesst das Verfahren offiziell ab.
Durch das rechtzeitige Nachlass planen und die Einhaltung der oben genannten Schritte kann sichergestellt werden, dass das Nachlassverfahren reibungslos verläuft und die Wünsche des Verstorbenen respektiert werden.
Die rechtzeitige Nachlassplanung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass der eigene Nachlass gemäss den persönlichen Wünschen geregelt wird und mögliche Streitigkeiten unter den Erben vermieden werden. Hier sind einige wichtige Informationen zu den rechtlichen und finanziellen Vorbereitungen, die getroffen werden können:
In der heutigen digitalen Welt ist es auch wichtig, den Zugang zu Online-Konten und digitalen Vermögenswerten zu regeln. Legen Sie fest, wie Ihre digitalen Daten verwaltet werden sollen und wer Zugriff darauf haben soll.
Durch das rechtzeitige Nachlass planen und die Einhaltung der oben genannten Schritte kann sichergestellt werden, dass das Nachlassverfahren reibungslos verläuft und die Wünsche des Verstorbenen respektiert werden.
Ein Willensvollstrecker spielt eine zentrale Rolle in der Nachlassplanung und -abwicklung. Hier sind wichtige Informationen darüber, wer ein Willensvollstrecker ist, welche Aufgaben er hat und wie man einen geeigneten Willensvollstrecker auswählt:
Die Aufgaben eines Willensvollstreckers sind vielfältig und umfassen folgende Bereiche:
Der Willensvollstreckers führt in der Regel eine vollständige Bestandsaufnahme des Vermögens und der Schulden des Verstorbenen durch. Dies beinhaltet Bankkonten, Immobilien, Wertpapiere und persönliche Besitztümer.
2. Begleichung von Schulden:
Der Willensvollstreckers ist dafür verantwortlich, alle ausstehenden Schulden des Verstorbenen zu begleichen. Dazu gehören auch Steuern und andere finanzielle Verpflichtungen.
3. Verwaltung des Nachlasses:
Während des Nachlassverfahrens verwaltet der Willensvollstreckers das Vermögen des Verstorbenen. Dies kann die Verwaltung von Immobilien, das Inkasso von Forderungen und die Auszahlung von Unterhaltszahlungen umfassen.
4. Verteilung des Nachlasses:
Der Willensvollstrecker sorgt dafür, dass der verbleibende Nachlass gemäss den Anweisungen in Verfügung von Todes wegen oder den gesetzlichen Vorgaben an die Erben verteilt wird.
5. Berichterstattung:
Der Willensvollstrecker muss regelmässig Berichte über den Stand des Nachlasses und die durchgeführten Massnahmen erstellen und diese der zuständigen Behörde und den Erben vorlegen.
Auswahl eines geeigneten Nachlassverwalters
Die Wahl eines Nachlassverwalters ist eine wichtige Entscheidung, die sorgfältig getroffen werden sollte.
Die sorgfältige Auswahl und Ernennung eines geeigneten Nachlassverwalters kann dazu beitragen, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne verwaltet und verteilt wird, und dass Ihre Erben reibungslos und gerecht behandelt werden.
Sichern Sie Ihre Zukunft und die Ihrer Liebsten durch eine sorgfältige Nachlassplanung. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Handlungsmöglichkeiten zu maximieren.
Die Dr. J. Bollag & Cie. AG ist eine Gruppe mit mehr als 40 Jahren Erfahrung in der Beratung von Familien und Unternehmern im In- und Ausland. Neben der Spezialisierung auf ganzheitliche Family-Office-Mandate erbringt die Gruppe komplexe Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern Steuern & Recht, Corporate Services und Finanzen.
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