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Güterstand

Der richtige Güterstand entscheidet über Vermögen, Risiko und Aufteilung – wählen Sie bewusst und informiert.

Was ist der Güterstand?

Der Güterstand regelt in der Ehe, wem welches Vermögen gehört, wer es verwaltet und wie es bei Scheidung oder Tod aufgeteilt wird. Er betrifft ausschliesslich die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten.
In der Schweiz sieht das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) drei Güterstände vor:

  • Errungenschaftsbeteiligung
  • Gütertrennung
  • Gütergemeinschaft

Welcher Güterstand gilt, hat erhebliche finanzielle Auswirkungen.

Errungenschaftsbeteiligung

Die Errungenschaftsbeteiligung ist der gesetzliche ordentliche Güterstand. Er gilt automatisch, wenn die Ehegatten nichts anderes vereinbaren.

Grundprinzip
Jeder Ehegatte verfügt über zwei Vermögensmassen: Eigengut und Errungenschaften

Eigengut

  • Vermögen, das vor der Ehe vorhanden war
  • Erbschaften und Schenkungen
  • persönliche Gegenstände

 

Errungenschaft

  • Erwerbseinkommen während der Ehe
  • angespartes Vermögen aus Arbeit
  • Erträge aus Eigengut

 

Bei Auflösung der Ehe

  • Jeder behält sein Eigengut.
  • Die während der Ehe erworbene Errungenschaft wird grundsätzlich hälftig geteilt.

 

Vorteile

  • Fairer Ausgleich des gemeinsam Erarbeiteten
  • Schutz von vorbestehendem Vermögen und Erbschaften
  • Klare gesetzliche Struktur

 

Geeignet für

  • Paare mit vergleichbarer Einkommenssituation
  • klassische Familienmodelle
  • Ehegatten ohne komplexe Vermögensstrukturen

Gütertrennung

Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen vollständig getrennt. Es gibt keine gemeinsame Vermögensmasse.

Grundprinzip

  • Jeder Ehegatte bleibt alleiniger Eigentümer seines Vermögens.
  • Jeder verwaltet und haftet selbstständig.
  • Es findet keine Beteiligung am Vermögenszuwachs statt.

Bei Auflösung der Ehe

  • Jeder behält sein gesamtes Vermögen.
  • Es erfolgt keine hälftige Teilung von während der Ehe gebildetem Vermögen.

Vorteile

  • Klare Vermögenstrennung
  • Keine Vermögensvermischung
  • Erhöhte Planungssicherheit
  • Sinnvoll bei unternehmerischen Risiken

Geeignet für

  • Selbständigerwerbende und Unternehmer
  • Ehegatten mit stark unterschiedlichen Vermögensverhältnissen
  • Zweitehen
  • internationale Konstellationen

Gütergemeinschaft

Die Gütergemeinschaft führt grundsätzlich zu einer umfassenden Vermögensvereinigung.

Grundprinzip
Das Vermögen wird zum sogenannten Gesamtgut zusammengeführt, mit Ausnahme von vorbehaltenem Eigengut.

  • Beide Ehegatten sind gemeinsam berechtigt.
  • Verfügungen über das Gesamtgut bedürfen grundsätzlich der Mitwirkung beider.

Bei Auflösung der Ehe

  • Das Gesamtgut wird grundsätzlich hälftig geteilt.

Vorteile

  • Starke wirtschaftliche Verbundenheit
  • Klare gemeinsame Vermögensstruktur
  • Ausdruck eines bewusst gewählten Partnerschaftsmodells

Geeignet für

  • Paare mit vollständiger wirtschaftlicher Einheit
  • Ehegatten ohne unternehmerische Risiken
  • langfristig gewachsene Vermögensgemeinschaft

Vergleich der Güterstände

Wesentliche Unterschiede

  • Vermögensbeteiligung: Nur bei der Errungenschaftsbeteiligung erfolgt eine hälftige Teilung des während der Ehe erworbenen Vermögens.
  • Risikotrennung: Die Gütertrennung bietet den stärksten Schutz vor finanziellen Risiken des Ehepartners.
  • Vermögensvereinigung: Die Gütergemeinschaft führt zur intensivsten wirtschaftlichen Verbindung.

Die Wahl des Güterstandes sollte nicht emotional, sondern strategisch erfolgen. Einkommen, Vermögensstruktur, unternehmerische Risiken, Familienplanung und erbrechtliche Ziele spielen eine zentrale Rolle.

Wahl des Güterstandes und Ehevertrag

Von der gesetzlichen Errungenschaftsbeteiligung kann nur durch einen Ehevertrag abgewichen werden. Die Vereinbarung von Gütertrennung oder Gütergemeinschaft setzt eine öffentliche Beurkundung voraus.
Weitere Informationen zum Ehevertrag, dessen Gestaltungsmöglichkeiten und Ablauf finden Sie hier.

Fazit

Der Güterstand bestimmt, wie Vermögen während der Ehe behandelt und im Scheidungs- oder Todesfall aufgeteilt wird. Eine sorgfältige Analyse der persönlichen und wirtschaftlichen Situation ist unerlässlich, bevor ein Güterstand gewählt oder geändert wird. Eine fundierte rechtliche Beratung schafft Klarheit und verhindert spätere Nachteile. Wir unterstützen Sie dabei gerne.

Portrait Christian Blättler Dr. J. Bollag & Cie. AG

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