Dr. J. Bollag & Cie. AG – Unter Altstadt 10 – CH-6302 Zug
T +41 41 729 08 08 – F +41 41 729 08 09 – office@bollag.ch
Sie finden uns in einem historischen Altbau im Herzen der mittelalterlichen Altstadt von Zug.
Zug liegt zentral zwischen Zürich und Luzern. Vom Flughafen Zürich gibt es im Stundentakt eine Zugverbindung nach Zug über Zürich Hauptbahnhof.
Dr. J. Bollag & Cie. AG Unter Altstadt 10 CH-6302 Zug
+41 41 729 08 08 (Telefon)
+41 41 729 08 09 (Fax)
Bitte füllen Sie die Felder im Kontaktformular aus, um einen Rückruf anzufordern.
Dr. J. Bollag & Cie. AG – Unter Altstadt 10 – CH-6302 Zug
T +41 41 729 08 08 – F +41 41 729 08 09 – office@bollag.ch
Der Güterstand regelt in der Ehe, wem welches Vermögen gehört, wer es verwaltet und wie es bei Scheidung oder Tod aufgeteilt wird. Er betrifft ausschliesslich die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten.
In der Schweiz sieht das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) drei Güterstände vor:
Welcher Güterstand gilt, hat erhebliche finanzielle Auswirkungen.
Die Errungenschaftsbeteiligung ist der gesetzliche ordentliche Güterstand. Er gilt automatisch, wenn die Ehegatten nichts anderes vereinbaren.
Grundprinzip
Jeder Ehegatte verfügt über zwei Vermögensmassen: Eigengut und Errungenschaften
Eigengut
Errungenschaft
Bei Auflösung der Ehe
Vorteile
Geeignet für
Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen vollständig getrennt. Es gibt keine gemeinsame Vermögensmasse.
Grundprinzip
Bei Auflösung der Ehe
Vorteile
Geeignet für
Die Gütergemeinschaft führt grundsätzlich zu einer umfassenden Vermögensvereinigung.
Grundprinzip
Das Vermögen wird zum sogenannten Gesamtgut zusammengeführt, mit Ausnahme von vorbehaltenem Eigengut.
Bei Auflösung der Ehe
Vorteile
Geeignet für
Wesentliche Unterschiede
Die Wahl des Güterstandes sollte nicht emotional, sondern strategisch erfolgen. Einkommen, Vermögensstruktur, unternehmerische Risiken, Familienplanung und erbrechtliche Ziele spielen eine zentrale Rolle.
Von der gesetzlichen Errungenschaftsbeteiligung kann nur durch einen Ehevertrag abgewichen werden. Die Vereinbarung von Gütertrennung oder Gütergemeinschaft setzt eine öffentliche Beurkundung voraus.
Weitere Informationen zum Ehevertrag, dessen Gestaltungsmöglichkeiten und Ablauf finden Sie hier.
Der Güterstand bestimmt, wie Vermögen während der Ehe behandelt und im Scheidungs- oder Todesfall aufgeteilt wird. Eine sorgfältige Analyse der persönlichen und wirtschaftlichen Situation ist unerlässlich, bevor ein Güterstand gewählt oder geändert wird. Eine fundierte rechtliche Beratung schafft Klarheit und verhindert spätere Nachteile. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um herauszufinden, wie wir Ihre Rechte sichern und Ihre Handlungsmöglichkeiten maximieren können.





Die Dr. J. Bollag & Cie. AG ist eine Gruppe mit mehr als 40 Jahren Erfahrung in der Beratung von Familien und Unternehmern im In- und Ausland. Neben der Spezialisierung auf ganzheitliche Family-Office-Mandate erbringt die Gruppe komplexe Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern Steuern & Recht, Corporate Services und Finanzen.
Dr. J. Bollag & Cie. AG
Unter Altstadt 10
CH-6302 Zug
T +41 41 729 08 08
F +41 41 729 08 09
office@bollag.ch
© 2026 Dr. J. Bollag & Cie. AG. All rights reserved.
Die Angaben, die Sie in diesem Formular machen, werden nur zur Kontaktaufnahme mit Ihnen verwendet. Wir werden Ihre Daten nicht an Unternehmen ausserhalb unserer Gruppe weitergeben.
The details you supply in this form are only used to establish contact with you. We will not hand over your data to any entity outside of our Group.
Die Angaben, die Sie in diesem Formular machen, werden nur zur Kontaktaufnahme mit Ihnen verwendet. Wir werden Ihre Daten nicht an Unternehmen ausserhalb unserer Gruppe weitergeben.