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Das Erbrecht in der Schweiz regelt, wie das Vermögen einer verstorbenen Person verteilt wird. Das Erbrecht in der Schweiz ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Es ist wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen und individuellen Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen, um den Nachlass nach den eigenen Wünschen zu regeln und Streitigkeiten zu vermeiden. Erfahren Sie mehr über die Grundlagen des Schweizer Erbrechts.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich vorgeschriebener Anteil des Erbes, der bestimmten Erben zusteht. In der Schweiz haben Ehegatten, eingetragene Partner und Kinder einen Anspruch auf den Pflichtteil. Erfahren Sie, wie der Pflichtteil berechnet wird und welche Möglichkeiten es gibt, den Pflichtteil zu minimieren.
Unter einem Testament versteht man landläufig eine handschriftliche Erklärung, in der eine Person festlegt, was mit ihrem Vermögen nach ihrem Tod geschehen soll. In der Schweiz gibt es weitere Formen von Verfügungen von Todes wegen, die jeweils bestimmten formalen Anforderungen genügen müssen. Es gibt weiter noch den Erbvertrag (oft kombiniert als Ehe- und Erbvertrag) und eine öffentlich beurkundete Verfügung von Todes wegen. Erfahren Sie, wie Sie eine Verfügung von Todes wegen richtig aufsetzen und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Nach einem Todesfall bilden die Erben in der Schweiz eine Erbengemeinschaft. Diese Gemeinschaft muss gemeinsam über die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses entscheiden. Erfahren Sie, wie eine Erbengemeinschaft funktioniert, welche Rechte und Pflichten die Mitglieder haben und wie Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft gelöst werden können.
Die Erbteilung ist der Prozess, bei dem der Nachlass unter den Erben aufgeteilt wird. In der Schweiz gibt es klare gesetzliche Vorgaben zur Erbteilung. Erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind, um eine gerechte und reibungslose Erbteilung zu gewährleisten und welche Rolle der Erbvertrag dabei spielen kann.
In bestimmten Fällen ist es möglich, Pflichtteilserben in der Schweiz zu enterben. Erfahren Sie, unter welchen Bedingungen eine Enterbung zulässig ist und welche rechtlichen Konsequenzen sie hat.
Die Nutzniessung ist ein wichtiges Konzept im Schweizer Erbrecht. Sie erlaubt es, einem Erben das Recht zu geben, bestimmte Vermögenswerte zu nutzen, ohne das Eigentum daran zu übertragen. Erfahren Sie, wie die Nutzniessung geregelt ist und welche Vorteile sie bieten kann.
Ein Erbvertrag kann auch mit den eigenen Kindern geschlossen werden. Dies kann besonders sinnvoll sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und klare Regelungen zu treffen. Auch ein Pflichtteilsverzicht durch Nachkommen ist möglich. Erfahren Sie, wie ein Erbvertrag mit Kindern gestaltet werden kann und welche Besonderheiten zu beachten sind.
Unser Expertenteam steht Ihnen zur Seite, um alle Fragen rund um das Erbrecht in der Schweiz zu beantworten. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und sichern Sie sich rechtzeitig ab. Erbrecht Schweiz – Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung.
Wenden Sie sich noch heute an uns, um herauszufinden, wie Sie mit einem massgeschneiderten Erbvertrag klare Regelungen treffen und Erbstreitigkeiten vermeiden können.
Die Dr. J. Bollag & Cie. AG ist eine Gruppe mit mehr als 40 Jahren Erfahrung in der Beratung von Familien und Unternehmern im In- und Ausland. Neben der Spezialisierung auf ganzheitliche Family-Office-Mandate erbringt die Gruppe komplexe Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern Steuern & Recht, Corporate Services und Finanzen.
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