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Erbrecht Schweiz

Erbrecht verstehen und richtig gestalten – Pflichtteile beachten, Vermögen sichern und Konflikte vermeiden.

Einführung in das Erbrecht

Das Erbrecht in der Schweiz ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Es bestimmt, wer das Vermögen einer verstorbenen Person erhält und wie dieses verteilt wird.

Ohne letztwillige Verfügung gilt die gesetzliche Erbfolge. Dabei kommen insbesondere folgende Personen zum Zug:

  • Ehegatte oder eingetragener Partner
  • Nachkommen (Kinder, Enkel)
  • Eltern und deren Nachkommen

Das Gesetz setzt klare Schranken durch sogenannte Pflichtteile. Wer seine Nachlassplanung aktiv gestalten will, muss diese zwingenden Ansprüche berücksichtigen

Pflichtteile

Das Pflichtteilsrecht schützt bestimmte nahe Angehörige vor vollständiger Enterbung.
Pflichtteilsberechtigt sind:

  • Nachkommen (Kinder, Enkel)
  • Ehegatte oder eingetragener Partner

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanspruch am Nachlass. Nur über den sogenannten verfügbaren Teil kann frei verfügt werden. Wer diese Grenzen missachtet, riskiert spätere Herabsetzungsklagen und langjährige Erbstreitigkeiten.

Testament

Mit einem Testament kann eine Person einseitig regeln, wie ihr Nachlass verteilt werden soll. Möglich sind unter anderem:

  • Einsetzung bestimmter Erben
  • Zuweisung einzelner Vermögenswerte (Vermächtnisse)
  • Begünstigung des Ehegatten
  • Anordnungen zur Teilung

Ein Testament ist jederzeit widerrufbar und muss formgültig errichtet werden (eigenhändig oder öffentlich beurkundet). Die eigenhändige Verfügung ist von Anfang bis zu Ende von Hand niederzuschreiben. Ausserdem muss sie mit dem Datum der Entrichtung und der Unterschrift des Erblassers versehen sein.
Es bietet Flexibilität, schafft aber keine vertragliche Bindung zwischen den Beteiligten.

Erbengemeinschaft und Erbteilung

Mit dem Tod entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Alle Erben werden gemeinsam Eigentümer des gesamten Nachlasses.

Wichtige Konsequenzen:

  • Entscheidungen müssen grundsätzlich gemeinsam getroffen werden.
  • Kein Erbe kann allein über einzelne Vermögenswerte verfügen.

Die Erbteilung beendet die Erbengemeinschaft. Sie erfolgt entweder einvernehmlich durch Teilungsvertrag oder gerichtlich. Klare Regelungen zu Lebzeiten reduzieren das Konfliktpotenzial erheblich.

Enterbung

Eine vollständige Enterbung ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich, etwa bei schweren Straftaten oder gravierenden Pflichtverletzungen gegenüber dem Erblasser. Blosse familiäre Spannungen genügen nicht.
Wird eine Enterbung ohne gesetzlichen Grund ausgesprochen, bleibt der Pflichtteilsanspruch bestehen und kann gerichtlich durchgesetzt werden.

Nutzniessung

Die Nutzniessung ermöglicht einer Person, eine Sache zu nutzen und deren Erträge zu beziehen, ohne Eigentümerin zu sein.

Im Erbrecht wird sie häufig eingesetzt, um:

  • den überlebenden Ehegatten wirtschaftlich abzusichern
  • Kindern das Eigentum zuzuweisen, während der Ehegatte die Nutzung behält
  • Immobilien oder Wertschriftenerträge zu sichern

Die Nutzniessung ist ein bewährtes Instrument zur ausgewogenen Interessenwahrung zwischen Ehegatten und Kindern.

Der Erbvertrag

Der Erbvertrag ist eine vertragliche, bindende Regelung zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren Personen. Im Unterschied zum Testament kann er nicht einseitig widerrufen werden.

Er eignet sich besonders bei:

  • Patchwork-Familien
  • Unternehmensnachfolgen
  • grossen Vermögenswerten
  • Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen
  • Regelungen zwischen Ehegatten und Kindern

Kinder im Erbvertrag
Kinder sind in der Regel pflichtteilsberechtigt. In einem Erbvertrag können sie:

  • ganz oder teilweise auf ihren Pflichtteil verzichten
  • einer bestimmten Nachlassregelung zustimmen
  • im Rahmen einer Nachfolgeregelung abgefunden werden

Gerade bei mehreren Kindern oder bei einem Familienunternehmen schafft ein Erbvertrag Planungssicherheit und verhindert spätere Streitigkeiten.

Vorteile des Erbvertrags

  • Hohe Verbindlichkeit
  • Rechtssicherheit für alle Beteiligten
  • Klare Nachfolgeregelung
  • Konfliktprävention

Ein Erbvertrag muss öffentlich beurkundet werden.

Der Willensvollstrecker

Der Willensvollstrecker ist eine vom Erblasser eingesetzte Person, die den letzten Willen umsetzt und den Nachlass abwickelt.
Er wird im Testament oder im Erbvertrag bestimmt und hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Sicherung und Verwaltung des Nachlasses
  • Begleichung von Schulden
  • Ausrichtung von Vermächtnissen
  • Durchführung der Erbteilung

Der Willensvollstrecker handelt selbstständig und vertritt den Nachlass gegenüber Dritten. Seine Einsetzung ist besonders sinnvoll bei:

  • komplexen Vermögensverhältnissen
  • mehreren Erben
  • erwartbaren Konflikten
  • Unternehmensnachfolgen

Eine neutrale und fachkundige Person als Willensvollstrecker kann Streitigkeiten vermeiden und eine effiziente Abwicklung sicherstellen.

Wie wir Sie unterstützen

Wir beraten und begleiten Sie umfassend bei der Gestaltung und Umsetzung Ihrer erbrechtlichen Regelungen.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

Strategische Beratung

  • Analyse der familiären und vermögensrechtlichen Situation
  • Prüfung von Pflichtteilsfragen
  • Gestaltung individueller Nachfolgelösungen

Testament und Erbvertrag

  • Ausarbeitung rechtssicherer Testamente
  • Erstellung und Strukturierung von Erbverträgen
  • Ausarbeitung im Einklang mit der güterrechtlichen Situation
  • öffentliche Beurkundungen
  • Übernahme des Willensvollstrecker

Streitvermeidung und Konfliktlösung

  • Beratung bei Erbengemeinschaften
  • Begleitung bei Erbteilungen
  • Vertretung in Erbstreitigkeiten

Unser Ziel ist es, klare und tragfähige Lösungen zu schaffen, die Ihre Familie langfristig absichern und rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden.
Weiterführende Informationen zur Nachlassplanung finden Sie hier

Fazit

Das Erbrecht setzt klare gesetzliche Leitplanken, insbesondere durch das Pflichtteilsrecht.
Eine frühzeitige und sorgfältige Planung schafft Sicherheit für alle Beteiligten und verhindert spätere Konflikte.

Portrait Christian Blättler Dr. J. Bollag & Cie. AG

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Über uns

Die Dr. J. Bollag & Cie. AG ist eine Gruppe mit mehr als 40 Jahren Erfahrung in der Beratung von Familien und Unternehmern im In- und Ausland. Neben der Spezialisierung auf ganzheitliche Family-Office-Mandate erbringt die Gruppe komplexe Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern Steuern & Recht, Corporate Services und Finanzen.

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