Dr. J. Bollag & Cie. AG – Unter Altstadt 10 – CH-6302 Zug
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Sie finden uns in einem historischen Altbau im Herzen der mittelalterlichen Altstadt von Zug.
Zug liegt zentral zwischen Zürich und Luzern. Vom Flughafen Zürich gibt es im Stundentakt eine Zugverbindung nach Zug über Zürich Hauptbahnhof.
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Das Erbrecht in der Schweiz ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Es bestimmt, wer das Vermögen einer verstorbenen Person erhält und wie dieses verteilt wird.
Ohne letztwillige Verfügung gilt die gesetzliche Erbfolge. Dabei kommen insbesondere folgende Personen zum Zug:
Das Gesetz setzt klare Schranken durch sogenannte Pflichtteile. Wer seine Nachlassplanung aktiv gestalten will, muss diese zwingenden Ansprüche berücksichtigen
Das Pflichtteilsrecht schützt bestimmte nahe Angehörige vor vollständiger Enterbung.
Pflichtteilsberechtigt sind:
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanspruch am Nachlass. Nur über den sogenannten verfügbaren Teil kann frei verfügt werden. Wer diese Grenzen missachtet, riskiert spätere Herabsetzungsklagen und langjährige Erbstreitigkeiten.
Mit einem Testament kann eine Person einseitig regeln, wie ihr Nachlass verteilt werden soll. Möglich sind unter anderem:
Ein Testament ist jederzeit widerrufbar und muss formgültig errichtet werden (eigenhändig oder öffentlich beurkundet). Die eigenhändige Verfügung ist von Anfang bis zu Ende von Hand niederzuschreiben. Ausserdem muss sie mit dem Datum der Entrichtung und der Unterschrift des Erblassers versehen sein.
Es bietet Flexibilität, schafft aber keine vertragliche Bindung zwischen den Beteiligten.
Mit dem Tod entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Alle Erben werden gemeinsam Eigentümer des gesamten Nachlasses.
Wichtige Konsequenzen:
Die Erbteilung beendet die Erbengemeinschaft. Sie erfolgt entweder einvernehmlich durch Teilungsvertrag oder gerichtlich. Klare Regelungen zu Lebzeiten reduzieren das Konfliktpotenzial erheblich.
Eine vollständige Enterbung ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich, etwa bei schweren Straftaten oder gravierenden Pflichtverletzungen gegenüber dem Erblasser. Blosse familiäre Spannungen genügen nicht.
Wird eine Enterbung ohne gesetzlichen Grund ausgesprochen, bleibt der Pflichtteilsanspruch bestehen und kann gerichtlich durchgesetzt werden.
Die Nutzniessung ermöglicht einer Person, eine Sache zu nutzen und deren Erträge zu beziehen, ohne Eigentümerin zu sein.
Im Erbrecht wird sie häufig eingesetzt, um:
Die Nutzniessung ist ein bewährtes Instrument zur ausgewogenen Interessenwahrung zwischen Ehegatten und Kindern.
Der Erbvertrag ist eine vertragliche, bindende Regelung zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren Personen. Im Unterschied zum Testament kann er nicht einseitig widerrufen werden.
Er eignet sich besonders bei:
Kinder im Erbvertrag
Kinder sind in der Regel pflichtteilsberechtigt. In einem Erbvertrag können sie:
Gerade bei mehreren Kindern oder bei einem Familienunternehmen schafft ein Erbvertrag Planungssicherheit und verhindert spätere Streitigkeiten.
Vorteile des Erbvertrags
Ein Erbvertrag muss öffentlich beurkundet werden.
Der Willensvollstrecker ist eine vom Erblasser eingesetzte Person, die den letzten Willen umsetzt und den Nachlass abwickelt.
Er wird im Testament oder im Erbvertrag bestimmt und hat insbesondere folgende Aufgaben:
Der Willensvollstrecker handelt selbstständig und vertritt den Nachlass gegenüber Dritten. Seine Einsetzung ist besonders sinnvoll bei:
Eine neutrale und fachkundige Person als Willensvollstrecker kann Streitigkeiten vermeiden und eine effiziente Abwicklung sicherstellen.
Wir beraten und begleiten Sie umfassend bei der Gestaltung und Umsetzung Ihrer erbrechtlichen Regelungen.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
Strategische Beratung
Testament und Erbvertrag
Streitvermeidung und Konfliktlösung
Unser Ziel ist es, klare und tragfähige Lösungen zu schaffen, die Ihre Familie langfristig absichern und rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden.
Weiterführende Informationen zur Nachlassplanung finden Sie hier.
Das Erbrecht setzt klare gesetzliche Leitplanken, insbesondere durch das Pflichtteilsrecht.
Eine frühzeitige und sorgfältige Planung schafft Sicherheit für alle Beteiligten und verhindert spätere Konflikte.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um herauszufinden, wie wir Ihre Rechte sichern und Ihre Handlungsmöglichkeiten maximieren können.





Die Dr. J. Bollag & Cie. AG ist eine Gruppe mit mehr als 40 Jahren Erfahrung in der Beratung von Familien und Unternehmern im In- und Ausland. Neben der Spezialisierung auf ganzheitliche Family-Office-Mandate erbringt die Gruppe komplexe Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern Steuern & Recht, Corporate Services und Finanzen.
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