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Ein Ehevertrag ist eine wichtige Vereinbarung, die Ehepartner vor und nach der Heirat treffen können, um ihre finanziellen Angelegenheiten mit Bezug auf ihr Vermögen zu regeln. In der Schweiz gibt es drei verschiedene Güterstände: die Errungenschaftsbeteiligung, die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung. Alle drei haben unterschiedliche rechtliche und finanzielle Auswirkungen.
In der Schweiz gibt es drei Güterstände, die den Umgang mit dem Vermögen von Ehepartnern während der Ehe und im Falle einer Scheidung (oder Ungültigerklärung der Ehe), der Vereinbarung eines anderen Güterstandes oder der Auflösung der Ehe beim Tod eines Ehegatten regeln. Es sind dies die:
1. Errungenschaftsbeteiligung
Die Errungenschaftsbeteiligung ist der gesetzliche sogenannte ordentliche Güterstand in der Schweiz, wenn die Ehepartner nichts anderes vertraglich vereinbaren. Dabei wird das Vermögen für je beide Ehepartner in zwei Kategorien aufgeteilt:
• Eigengut: Hierzu gehören alle Vermögenswerte, die ein Ehepartner vor der Ehe besessen hat, sowie persönliche Gegenstände, Erbschaften oder Schenkungen, die während der Ehe empfangen werden.
• Errungenschaft: Dies umfasst alle Vermögenswerte, die während der Ehe erworben wurden, sei es durch Arbeit oder Erträge aus dem Eigengut.
Im Falle einer Scheidung oder beim Tod eines Ehepartners wird die Errungenschaft in der Regel hälftig aufgeteilt, während das Eigengut bei jedem Ehegatten verbleibt. Dadurch wird eine faire Verteilung der während der Ehe gemeinsam erarbeiteten Werte ermöglicht, während persönliches Vermögen unberührt bleibt.
2. Gütertrennung
Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen der Ehepartner vollständig getrennt. Jeder Ehegatte verwaltet sein eigenes Vermögen und haftet auch nur für seine eigenen Schulden. Das bedeutet:
• Alles, was ein Ehepartner vor oder während der Ehe erwirbt, bleibt sein alleiniges Eigentum.
• Im Falle einer Scheidung oder eines Todes wird kein gemeinsames Vermögen aufgeteilt, da keines besteht. Jeder behält sein eigenes Vermögen.
Dieser Güterstand wird oft gewählt, wenn Ehepartner ihre finanzielle Unabhängigkeit wahren wollen, er kann aber auch zu komplizierten Situationen führen, wenn es keine gemeinsame Vermögensverteilung gibt.
3. Gütergemeinschaft
Bei der Gütergemeinschaft wird das Vermögen der Ehepartner zu einem gemeinsamen Vermögen zusammengelegt. Dies schliesst sowohl das vor der Ehe erworbene als auch das während der Ehe angesammelte Vermögen ein, ausser es wurde etwas als Eigengut definiert, wie z. B. Erbschaften.
• Es gibt ein gemeinsames Vermögen, das von beiden Ehepartnern zusammen verwaltet wird.
• Im Falle einer Scheidung oder eines Todesfalls wird dieses gemeinsame Vermögen hälftig geteilt, sofern keine anderslautenden Abmachungen getroffen wurden.
Die Gütergemeinschaft bietet eine umfassende finanzielle Zusammenführung der Ehepartner, was Vertrauen und Einigkeit voraussetzt. Sie eignet sich vor allem für Paare, die eng zusammenarbeiten und keine Trennung der Finanzen wünschen. Beim Verkauf von Vermögenswerten aus dem Gesamtgut braucht es die Zustimmung beider Ehepartner.
Die Kosten für einen Ehevertrag können je nach Komplexität des Vertrags und den Anwalts- und Beurkundungsgebühren stark variieren. Es ist ratsam, sich im Voraus über die Kosten zu informieren und verschiedene Angebote einzuholen. Ein einfacher Ehevertrag kann wenige hundert Franken kosten, während komplexere Verträge, die umfangreiche Vermögenswerte und individuelle Klauseln enthalten, deutlich teurer sein können. Es lohnt sich, in eine qualifizierte rechtliche Beratung zu investieren, um sicherzustellen, dass der Vertrag alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und die Interessen beider Parteien schützt.
Ein Erbvertrag ist eine weitere wichtige Vereinbarung, die oft zusammen mit einem Ehevertrag abgeschlossen wird. Er regelt, wie das Vermögen nach dem Tod eines Ehepartners verteilt wird. Ein Erbvertrag kann besonders wichtig sein, um sicherzustellen, dass der überlebende Ehepartner finanziell abgesichert ist und dass die Vermögensverteilung den Wünschen beider Parteien entspricht. In der Schweiz ermöglicht der Erbvertrag, individuelle Vereinbarungen zu treffen, die über die gesetzlichen Erbregelungen hinausgehen, was besonders bei Patchwork-Familien oder komplexen Vermögensverhältnissen von Vorteil sein kann.
Die Nutzniessung ist ein rechtliches Konzept. Es ermöglicht einer Person das Eigentum einer anderen Person zu nutzen und die Erträge daraus zu ziehen, ohne selbst Eigentümer zu sein. In einem Erbvertrag kann festgelegt werden, dass ein Ehepartner das Recht auf Nutzniessung bestimmter Vermögenswerte erhält. Dies kann beispielsweise bei Immobilien sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass ein Partner weiterhin in der gemeinsamen Wohnung leben kann, auch wenn diese im Eigentum des anderen Partners war. Die Nutzniessung kann somit zur finanziellen Absicherung beitragen und klare Regelungen im Falle einer Trennung schaffen.
Um einen Ehevertrag in der Schweiz zu erstellen, kann es hilfreich sein, eine Vorlage zu verwenden. Diese Vorlagen bieten eine strukturierte Basis und stellen sicher, dass alle wichtigen Punkte berücksichtigt werden. Es gibt verschiedene Vorlagen, die auf spezifische Bedürfnisse zugeschnitten sind, von einfachen Regelungen bis hin zu komplexeren Vereinbarungen. Dennoch ist es ratsam, den Vertrag von einem Fachanwalt prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte abgedeckt sind und der Vertrag individuell angepasst wird. Eine gut durchdachte Vorlage kann den Prozess erheblich erleichtern und rechtliche Sicherheit bieten.
Ein gut ausgearbeiteter Ehevertrag kann viele zukünftige Konflikte vermeiden und für beide Partner rechtliche und finanzielle Klarheit schaffen. Ob ein Ehevertrag, eine Gütertrennung oder eine Kombination aus beiden – es lohnt sich, frühzeitig darüber nachzudenken und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie Vorlagen und lassen Sie sich vom Fachanwalt beraten, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte abgedeckt sind. Ein sorgfältig gestalteter Ehevertrag trägt dazu bei, das Vertrauen und die Sicherheit in der Ehe zu stärken und mögliche Streitigkeiten in der Zukunft zu minimieren.
Wenden Sie sich noch heute an uns, um herauszufinden, wie ein Ehevertrag Ihr Vermögen für künftige Generationen sichern und Ihre finanziellen und persönlichen Komplexitäten vereinfachen kann.
Die Dr. J. Bollag & Cie. AG ist eine Gruppe mit mehr als 40 Jahren Erfahrung in der Beratung von Familien und Unternehmern im In- und Ausland. Neben der Spezialisierung auf ganzheitliche Family-Office-Mandate erbringt die Gruppe komplexe Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern Steuern & Recht, Corporate Services und Finanzen.
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