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Ehevertrag Schweiz​

Klare Regelungen für Ihre Ehe: Güterstand verstehen, Ehevertrag sinnvoll gestalten und rechtliche Sicherheit schaffen.

Eherecht in der Schweiz

Das Eherecht regelt in der Schweiz die rechtlichen Wirkungen der Ehe zwischen zwei Personen. Es ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) verankert und betrifft insbesondere:

  • die persönlichen Rechte und Pflichten der Ehegatten
  • die wirtschaftlichen Beziehungen während der Ehe
  • die Vertretung der ehelichen Gemeinschaft
  • die Vermögensordnung (Güterstand)
  • die Folgen bei Trennung, Scheidung oder Tod


Mit der Eheschliessung entstehen gesetzliche Rechte und Pflichten. Ehegatten sind einander Beistand und Treue schuldig und tragen gemeinsam Verantwortung für den Unterhalt der Familie. Beide wirken nach ihren Kräften zum Unterhalt bei, beispielsweise durch Erwerbstätigkeit, Haushaltsführung oder Kinderbetreuung.

Das Gesetz geht dabei vom Grundsatz der Gleichberechtigung aus. Entscheidungen, die das gemeinsame Leben betreffen, sind gemeinsam zu treffen.

Der Güterstand

Ein zentraler Bestandteil des Eherechts ist der Güterstand. Er regelt, wem welches Vermögen gehört, wer es verwaltet und wie es bei Scheidung oder Tod aufgeteilt wird.
In der Schweiz kennt das Gesetz drei Güterstände:

  • Errungenschaftsbeteiligung (gesetzlicher ordentlicher Güterstand)
  • Gütertrennung
  • Gütergemeinschaft

Welcher Güterstand gilt, hat erhebliche finanzielle Konsequenzen, insbesondere bei Scheidung oder im Todesfall.
Eine detaillierte Darstellung der einzelnen Güterstände und ihrer Unterschiede finden Sie hier.

Der Ehevertrag

Ehegatten können ihre vermögensrechtlichen Verhältnisse durch einen Ehevertrag individuell regeln.
Damit lässt sich insbesondere:

  • Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren
  • Eigengut erweitern oder präzisieren
  • die Aufteilung im Scheidungs- oder Todesfall anpassen

Ein Ehevertrag ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet, also von einer Notarin oder einem Notar beglaubigt wird. Eine einfache schriftliche Vereinbarung genügt nicht.

Ein Ehevertrag kann insbesondere bei folgenden Punkten Klarheit schaffen und spätere Konflikte vermeiden:

  • selbständiger Erwerbstätigkeit
  • erheblichen Vermögensunterschieden
  • Patchwork-Familien
  • internationalen Bezügen
  • geplanten Unternehmensnachfolgen

Die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. in Kombination mit einem Erbvertrag oder einer Nutzniessung) finden Sie hier

Wie wir Sie im Eherecht unterstützen

Wir beraten und begleiten Sie umfassend in allen Fragen des Eherechts.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

Beratung und Analyse

  • Prüfung Ihrer aktuellen güterrechtlichen Situation
  • Einschätzung von Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten
  • Beratung bei internationalen Sachverhalten

Ehevertrag

  • Individuelle Ausarbeitung massgeschneiderter Eheverträge
  • Strategische Abstimmung mit erbrechtlichen Regelungen
  • öffentliche Beurkundungen

Fazit

Das Eherecht betrifft zentrale persönliche und wirtschaftliche Lebensbereiche. Ob vor der Eheschliessung oder während der Ehe: Klare und durchdachte Regelungen schaffen Rechtssicherheit und verhindern spätere Konflikte.

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Situation frühzeitig professionell prüfen und gestalten zu lassen. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und legen Sie den rechtlichen Rahmen Ihrer Ehe bewusst und vorausschauend fest.

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Wie können wir Ihnen behilflich sein?

Kontaktieren Sie uns noch heute, um herauszufinden, wie wir Ihre Rechte sichern und Ihre Handlungsmöglichkeiten maximieren können.

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Abteilungsleiter Legal
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Geschäftsführendes Mitglied des Verwaltungsrats
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Über uns

Die Dr. J. Bollag & Cie. AG ist eine Gruppe mit mehr als 40 Jahren Erfahrung in der Beratung von Familien und Unternehmern im In- und Ausland. Neben der Spezialisierung auf ganzheitliche Family-Office-Mandate erbringt die Gruppe komplexe Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern Steuern & Recht, Corporate Services und Finanzen.

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