Dr. J. Bollag & Cie. AG – Unter Altstadt 10 – CH-6302 Zug
T +41 41 729 08 08 – F +41 41 729 08 09 – office@bollag.ch

logo Dr. J. Bollag & Cie. AG

Dr. J. Bollag & Cie. AG – Unter Altstadt 10 – CH-6302 Zug
T +41 41 729 08 08 – F +41 41 729 08 09 – office@bollag.ch

Interview: Fragen im Ausländerrecht

Rechtsanwalt
MLaw

Zlatko Janev

"Bei Fällen mit umfangreichen Beilagen oder einer geforderten Gesuchsbegründung empfehle ich zumindest eine anwaltliche Beratung."

Der Abdruck des untenstehenden Interviews mit RA MLaw Zlatko Janev, dem Abteilungsleiter Legal bei Dr. J. Bollag & Cie. AG, erfolgt mit freundlicher Genehmigung von getyourlawyer.ch, der Schweizer Pionierin des digitalen Wandels im Bereich Rechtsdienstleistungen. 

Das Originalinterview finden Sie hier:  https://www.getyourlawyer.ch/rechtsanwalt/auslaenderrecht/

Guten Tag Herr Janev, mit welchen Anliegen kommen Mandanten im Ausländerrecht zu Ihnen?

Guten Tag. Die Anliegen sind vielfältig, ergeben sich jedoch meistens aus einer Veränderung in der persönlichen Situation der Mandanten. Die häufigsten Anliegen sind der Familiennachzug, die erstmalige Erteilung der Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung aufgrund eines Transfers in die Schweiz oder die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung.

Beraten Sie auch Unternehmen bzw. Arbeitgeber in diesem Bereich?

Ja, sehr oft sogar –  Unternehmen in der Schweiz haben teils grosse Schwierigkeiten, eine spezialisierte Fachkraft in der Schweiz oder im EU-Raum zu rekrutieren. Gelingt es, in einem Drittstaat die ideale Arbeitskraft zu finden, stellt der Erhalt der Arbeitsbewilligung häufig eine erste Hürde dar. In solchen Fällen unterstütze ich Unternehmen nicht nur rein rechtlich – wie beispielsweise beim Zusammenstellen des umfangreichen Dossiers und bei der Gesuchsbegründung – sondern insbesondere auch in der Kommunikation mit den Ämtern, was für eine erfolgreiches Gesuch sehr wichtig ist.

Im diesem Gebiet sind Aufenthaltsbewilligungen ein grosses Thema. Wann lohnt sich der Beizug eines Anwalts?

Bei Fällen mit umfangreichen Beilagen oder einer geforderten Gesuchsbegründung empfehle ich zumindest eine anwaltliche Beratung. Ebenso empfehle ich den Beizug eines Anwalts bei Familiennachzügen, bei Nichtverlängerungen von Bewilligungen oder bei Wegweisungsentscheiden, da der Verwaltungs- und Gerichtsweg mit Fristen verbunden ist und das Kennen der Gerichtspraxis und behördlichen Weisungen für einen positiven Ausgang wegweisend sein kann.

In welchen Fällen hat man eine Handhabe bei einem Ablehnungsbescheid?

Das Ausländerrecht zeichnet sich dadurch aus, dass die Gesetzgebung in vielen Fällen klar ist. Gleichzeitig enthält es diverse sogenannte «Kann»-Bestimmungen, die den Behörden einen Ermessensspielraum einräumen. In engen Fällen, beispielsweise bei einem persönlichen Härtefall aufgrund einer längeren Anwesenheit in der Schweiz, oder bei der Beurteilung, wie spezialisiert eine Fachkraft zu sein hat, hat man Spielraum und eine gute Handhabe, wenn die Behörde nicht von Beginn weg einverstanden ist.

Auch der Familiennachzug scheint ein häufiges Thema zu sein, wenn es um Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen geht? Wie können Sie Ihre Mandanten hier unterstützen?

Ich kann den Mandanten über das teils mehrstufige Verfahren aufklären und sie dabei natürlich auch begleiten. Nicht nur mit meiner Praxiserfahrung, sondern auch aufgrund meiner Englischkenntnisse und solider Kenntnisse in mehreren slawischen Sprachen, kann ich den Mandanten Unsicherheiten nehmen, die in einer neuen Lebenssituation wie der Einwanderung entstehen können. Ich fülle mit ihnen zusammen die notwendigen Formulare aus, stelle mit ihnen die Beilagen zusammen und erstelle auch das Gesuch. Neben der rechtlichen ist es immer auch wichtig die persönliche Situation der Mandanten darzustellen. Bei einem negativen Entscheid kenne ich so bereits auch gleich die gesamten Hintergründe sehr gut und kann meine Mandanten ohne Zeitverlust im rechtlichen Verfahren vertreten.

Wie unterstützen Sie Ihre Mandanten für die Erlangung einer Niederlassungsbewilligung?

Zunächst prüfe ich genau, wie lange sich meine Mandanten bereits in der Schweiz aufhalten. Viele wissen aus ihrem Umfeld, dass für die Niederlassungsbewilligung ein Mindestaufenthalt von zehn Jahren vorausgesetzt ist. Viele wissen jedoch nicht, dass es möglich ist, die vorzeitige Niederlassungsbewilligung bereits ab fünf Jahren Aufenthalt zu beantragen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, die besonders gut integrierten Ausländern geboten wird. Kriterien dafür sind ein bestimmtes Sprachniveau der vor Ort gesprochenen Landessprache, der Leumund, die Arbeitsintegration aber auch die Respektierung der hiesigen Werte, indem beispielsweise keinerlei Einträge in den bekannten Registern bestehen. Ich stelle den Mandanten, die in meinen Augen besonders gut integriert sind, eine Checkliste für die genannten Kriterien zusammen und begleite oder vertrete sie bei ihrem Gesuch.

Was raten Sie ausländischen Mandanten, die langfristig in der Schweiz bleiben möchten?

Das Schlüsselwort ist Integration. Diese zeichnet sich primär durch die Sprache aus. Ich empfehle also den Besuch von Deutschkursen oder noch besser, möglichst häufig mit der lokalen Bevölkerung zu interagieren. Sportvereine sind hierfür ideal! Weiter ist es so, dass die Schweiz bei der Integration vor allem den Fokus auf die Arbeitsintegration legt. Das bedeutet, dass Arbeitsunterbrüche zu vermeiden sind.

Wo sehen Sie die Vorteile der Online-Rechtsberatung für Ihre Mandanten?

 Ausländerrechtlichen Verfahren erfolgen fast ausschlieslich auf schriftlichem Wege. Durch eine Online-Rechtsberatung erhalten meine Mandanten schnelle Rückmeldungen, gute Übersichten und schlussendlich ein effizientes Resultat. Die Sammlung der notwendigen Informationen kann dadurch abgekürzt werden und ein Gesuch oder eine Stellungnahme kann zeitnah eingereicht werden. Natürlich stehe ich aber auch immer gerne für einen persönlichen Austausch zur Verfügung.

Was möchten Sie den Mandanten abschliessend mit auf den Weg geben?

Meine Erfahrung zeigt, dass eine sorgfältige Dokumentenablage vieles erleichtert. Man wünscht sich in vielen Bereichen, dass man nie einen Anwalt beiziehen muss. Wenn dies dann aber der Fall ist – allenfalls auch, um einen Lebensbereich zu optimieren oder wenn man sich dadurch sicherer fühlt – kommt man dadurch schneller voran, es gestaltet die Zusammenarbeit effizienter und ist im Ergebnis auch günstiger. So erhalte ich auch von Beginn weg eine gute Übersicht und kann den Mandanten bereits beim Erstgespräch einen ersten Überblick über ihre Anliegen anbieten.

 

Portrait Christian Blättler Dr. J. Bollag & Cie. AG

Wie können wir Ihnen behilflich sein?

Kontaktieren Sie uns noch heute, um herauszufinden, wie wir Ihre Rechte sichern und Ihre Handlungsmöglichkeiten maximieren können.

ÜBER UNS

Die Dr. J. Bollag & Cie. AG ist eine Gruppe mit mehr als 40 Jahren Erfahrung in der Beratung von Familien und Unternehmern im In- und Ausland. Neben der Spezialisierung auf ganzheitliche Family-Office-Mandate erbringt die Gruppe komplexe Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern Steuern & Recht, Corporate Services und Finanzen.

KONTAKT

Dr. J. Bollag & Cie. AG
Unter Altstadt 10
CH-6302 Zug

T +41 41 729 08 08
F +41 41 729 08 09
office@bollag.ch

© 2024 Dr. J. Bollag & Cie. AG. All rights reserved.

Kontaktieren Sie mich

Die Angaben, die Sie in diesem Formular machen, werden nur zur Kontaktaufnahme mit Ihnen verwendet. Wir werden Ihre Daten nicht an Unternehmen ausserhalb unserer Gruppe weitergeben.

Please contact me

The details you supply in this form are only used to establish contact with you. We will not hand over your data to any entity outside of our Group.